Sie denken darüber nach, sich selbstständig zu machen? Vielleicht haben Sie eine Geschäftsidee, die Sie schon lange umsetzen wollen, oder Sie möchten einfach unabhängiger arbeiten. Doch bei der Frage, wie man sich in Österreich selbstständig macht, tauchen viele Unklarheiten auf: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Was bedeutet das für meine Versicherung? Welche Steuern kommen auf mich zu?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle wichtigen Schritte – von der ersten Idee bis zur aktiven Selbstständigkeit. Sie erfahren, welche Entscheidungen Sie treffen müssen und worauf Sie bei Gewerbe, SVS und Steuern achten sollten.
Angestellt vs. selbstständig – Was ändert sich?
Als Angestellte Person genießen Sie Sicherheit: Ihr Gehalt kommt verlässlich, Krankenversicherung und Pensionsvorsorge sind automatisch geregelt. Der Arbeitgeber trägt einen großen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie selbstständig werden, ändern sich diese Rahmenbedingungen grundlegend. Sie arbeiten eigenverantwortlich, bestimmen selbst über Arbeitszeiten und Aufträge – haben aber auch das unternehmerische Risiko. Sie kümmern sich selbst um Ihre Sozialversicherung und müssen Ihre Steuern eigenständig abführen.
Wenn Sie die Selbstständigkeit zunächst neben Ihrem Job aufbauen möchten, finden Sie alle wichtigen Infos im Beitrag „Nebenberuflich selbstständig in Österreich: Versicherung & Steuern“.
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Die wichtigsten Schritte, um sich selbstständig zu machen
Schritt 1 – Geschäftsidee entwickeln
Am Anfang steht Ihre Geschäftsidee: Was möchten Sie anbieten? Welche Dienstleistung oder welches Produkt können Sie verkaufen? Sie brauchen keinen perfekt ausgearbeiteten Businessplan, aber eine klare Vorstellung davon, womit Sie Geld verdienen wollen.
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Kostenlosen Bericht startenSchritt 2 – Klären, in welche Kategorie Ihre Tätigkeit fällt
Bevor Sie sich anmelden, müssen Sie wissen, in welche rechtliche Kategorie Ihre Tätigkeit fällt. In Österreich gibt es drei Hauptkategorien:
Gewerbe: Die meisten selbstständigen Tätigkeiten fallen unter die Gewerbeordnung – zum Beispiel Handel, Handwerk, Dienstleistungen wie Unternehmensberatung oder IT-Services.
Neue Selbständige: Wenn Sie als Vortragende Person, Künstlerin, Autor oder in ähnlichen kreativen oder beratenden Berufen tätig sind, die nicht in die Gewerbeordnung fallen, gelten Sie als Neue Selbständige.
Freie Berufe: Ärztinnen, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere reglementierte freie Berufe haben eigene Standesvertretungen und Regelungen.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Anmelde- und Versicherungspflichten ergeben. Hier finden Sie Informationen zum Thema Neue Selbständige.
Schritt 3 – Gewerbeart wählen (falls Gewerbe)
Wenn Ihre Tätigkeit ein Gewerbe ist, müssen Sie zwischen zwei Arten wählen:
Freies Gewerbe: Für diese Tätigkeiten benötigen Sie keinen Befähigungsnachweis. Sie können sofort loslegen – beispielsweise mit Handelsgewerbe, Werbeagentur oder IT-Dienstleistungen. Mehr Informationen dazu im Beitrag Freie Gewerbe.
Reglementiertes Gewerbe: Hier müssen Sie bestimmte Qualifikationen nachweisen, zum Beispiel eine Meisterprüfung für Handwerksberufe oder spezielle Ausbildungen. Mehr Informationen dazu im Beitrag Befähigungsnachweis.
Die Wirtschaftskammer oder das Gründerservice können Ihnen helfen festzustellen, welche Gewerbeart für Ihre Tätigkeit die richtige ist.
Schritt 4 – Gewerbe anmelden
Die Gewerbeanmeldung nehmen Sie bei der Gewerbebehörde (in der Regel das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft) vor. Sie können dies persönlich, online oder über einen Gewerbeschein-Service erledigen.
Sie benötigen dafür:
- Einen gültigen Ausweis
- Bei reglementiertem Gewerbe: Ihren Befähigungsnachweis
Nach der Anmeldung sind Sie offiziell gewerbetreibende Person und können Rechnungen stellen – ausführlich erklären wir das im Beitrag Gewerbe anmelden in Österreich.
Schritt 5 – Meldung beim Finanzamt
Parallel oder kurz nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie sich beim Finanzamt melden. Das Finanzamt vergibt Ihnen eine Steuernummer und erfasst Sie als selbstständig tätige Person.
Dabei müssen Sie auch entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Diese befreit Sie von der Umsatzsteuer, solange Ihr Jahresumsatz unter 55.000 Euro bleibt. Das bedeutet: Sie schreiben keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen und müssen auch keine an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können Sie aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Schritt 6 – Sozialversicherung (SVS) klären
Als Selbstständige Person sind Sie grundsätzlich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert – für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Aufpassen: Die SVS-Pflicht beginnt, sobald Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder als Neue Selbständige tätig sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen mit sehr geringen Gewinnen oder wenn Sie bereits anderweitig versichert sind (zum Beispiel als Angestellte Person).
Wichtige Verweise:
- Nebenberuflich selbstständig – wenn Sie angestellt bleiben und nebenbei gründen
- SVS geringfügig – für Details zu Ausnahmen bei geringen Einkünften
- Doppelversicherung – wenn Sie gleichzeitig angestellt und selbstständig sind
Steuern für Selbstständige – der erste Überblick
Als Selbstständige Person haben Sie mit zwei Hauptsteuerarten zu tun:
Umsatzsteuer: Das ist die Mehrwertsteuer, die Sie auf Ihre Dienstleistungen oder Produkte aufschlagen (in der Regel 20 %). Sie kassieren diese von Ihren Kundinnen und Kunden ein und führen sie an das Finanzamt ab. Gleichzeitig können Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst bei Einkäufen zahlen, als Vorsteuer abziehen. Kleinunternehmer sind davon befreit.
Einkommensteuer: Auf Ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) zahlen Sie Einkommensteuer. Der Steuersatz ist progressiv – je höher der Gewinn, desto höher der Prozentsatz.
Mehr Informationen zum Umsatzsteuer und Einkommensteuer: Steuern in Österreich für Selbstständige.
Rechtsform: Einzelunternehmen oder GmbH?
Die meisten, die sich in Österreich selbstständig machen, starten als Einzelunternehmen. Das ist unkompliziert, kostengünstig und Sie behalten die volle Kontrolle.
Eine GmbH lohnt sich meist erst später, wenn Ihr Unternehmen wächst, Sie Mitarbeiter einstellen oder Ihre persönliche Haftung begrenzen möchten. Die Gründung einer GmbH ist aufwendiger und teurer (Stammkapital, Notarkosten).
Für einen detaillierten Vergleich der Rechtsformen: Einzelunternehmen in Österreich.
Nebenberuflich oder gleich voll selbstständig?
Sie haben zwei Möglichkeiten, wenn Sie sich selbstständig machen in Österreich:
Nebenberuflich starten: Sie bleiben in Ihrer Anstellung und bauen Ihre Selbstständigkeit nebenbei auf. Das gibt Ihnen finanzielle Sicherheit und Zeit, Ihre Geschäftsidee zu testen. Sie sind weiterhin über Ihren Arbeitgeber kranken- und pensionsversichert.
Vollzeit-Gründung: Sie kündigen Ihre Anstellung und konzentrieren sich voll auf Ihre Selbstständigkeit. Das gibt Ihnen mehr Zeit und Energie, birgt aber auch höhere finanzielle Risiken. Sie könnten am Unternehmensgründungsprogramm des AMS teilnehmen.
Die meisten starten nebenberuflich. So können Sie herausfinden, ob Ihre Idee funktioniert, bevor Sie den sicheren Job aufgeben.
Fazit: Ihre Roadmap in die Selbstständigkeit
Sich selbstständig zu machen in Österreich ist kein komplizierter Prozess, wenn Sie die wichtigsten Schritte kennen:
- Entwickeln Sie Ihre Geschäftsidee
- Klären Sie, ob Sie ein Gewerbe anmelden oder als Neue Selbständige tätig werden
- Wählen Sie die passende Gewerbeart (freies oder reglementiertes Gewerbe)
- Melden Sie Ihr Gewerbe an
- Registrieren Sie sich beim Finanzamt (Kleinunternehmerregelung prüfen)
- Klären Sie Ihre Sozialversicherung bei der SVS
Diese Roadmap ist schaffbar, wenn Sie Schritt für Schritt vorgehen. Die meisten Fragen lassen sich mit etwas Recherche oder einem Gespräch beim Gründerservice klären.
Vertiefen Sie jetzt die für Sie relevanten Themen in den Spezialartikeln – ob Steuern, SVS oder nebenberuflicher Start. Und wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich rechtzeitig professionelle Beratung. Sie haben jetzt den Überblick – jetzt können Sie konkret weitermachen.
Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße, Felix
Haben Sie ein Kommentar oder Frage?
Haben Sie bereits einen Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit gewagt oder stehen Sie vor spezifischen Herausforderungen? Teilen Sie weiter unten Ihre persönlichen Fragen und Herausforderungen zur Umsetzung mit.
Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.
Mag. Felix Rizo-Patron
Als Gründer des Vereins und zertifizierter Digitalexperte ist es mein Ziel, den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit in Österreich für alle zugänglich und verständlich zu machen.
Professionelle Umsetzung: Für eine detaillierte, operative Begleitung (z. B. Marketing-Automatisierung oder Strategie-Umsetzung) stehe ich Ihnen als selbstständiger Unternehmensberater zur Verfügung. Hierfür gibt es WKÖ-Förderungen. Mehr dazu erfahren Sie auf automatiko.at oder LinkedIn.
Hallo Felix,
finde deine Seite echt super, ich hätte da nur eine Frage zu deinem Ronaldo Bspl.?
Kannst du mir den Rechenweg von (11.000 x 0%) + (7.000 x 25%) + (2.000 x 35%) = 2450 €, erklären, war und bin leider kein Mathegenie?
Danke vorweg für deine Hilfe!
LG Mira
Hallo Mira,
du hast vollkommen recht, der Rechenweg war nicht ganz klar. Jetzt habe ich ihn ausführlicher beschrieben. Danke dir für den Feedback!! Liebe Grüße, Felix
Vielen Dank für die kurze, aber sehr informative Zusammenfassung! Ich habe schon viel gegoogelt, aber der Artikel war einer der hilfreichsten 🙂 MfG Sabine
Oh danke dir Sabine! Freut mich sehr!
Hallo Felix! habe deine Beschreibung hier gelesen. Es war sehr klar und gut. Ich wollte fragen, wie ich als Künstler und Handwerker selbstständig sein kann? Ich hab eigentlich keine Vorkenntnisse aber ich kann diese Arbeit gut. Danke für deine gute Seite. Lg Saied
Hallo Saied,
als alle erstes kläre, ob du als Künstler ODER als Handwerker anzusehen bist. In Grenzfällen gibt es eine Kommission, die darüber entscheidet.
Für Handwerker läuft es wie im Beitrag beschrieben: Gewerbeschein, etc. Für Künstler ist es anders.
Mach am besten eine unverbindliche Gründungsberatung bei der Wirtschaftskammer aus. Für Wien: 01514501050.
Alles Gute! Felix
Ich möchte meiner thailändischer Freundin helfen, sich selbständig zu machen (Warenhandel)
Wo kann ich mich melden,oder müssen wir uns persönlich in ein Amt kommen?
Hallo Roswitha,
deine Freundin soll unbedingt eine Beratung bei der WKÖ ausmachen. Es gibt auch Beratungen auf Englisch und anderen Sprachen, falls sie nicht gut Deutsch spricht.
Bei der WKÖ gibt es auch Workshops, die man besuchen sollte bevor man gründet 🙂
Servus! Felix
Hallo Felix,
ich möchte Fotos von Tieren und Landschaften machen. Was heißt Jahreseinkommen? Gewinn, Verdienst oder Umsatz?
LG Svenja
Hallo Svenja!
Unter Einkommen versteht man deinen Gewinn (Umsatz weniger Kosten) als Selbstständige. Wenn du bei einer Firma voll- oder teilbeschäftigt bist, dann zählt auch dein Lohn als Einkommen. Du musst beide Einkommen addieren.
Machs gut! Felix
Hallo Felix.
Hätte da eine Frage. Braucht man um selbstständig zu sein irgendwelche bestimmten Rücklagen an Geld oder kann man einfach damit aus dem nichts starten.
MFG
Hallo Siegfried,
um sich als Einzelunternehmer anzumelden, benötigst du weder Kapital noch Reserven. Du solltest halt bedenken, dass es eine Weile dauert bis das Geschäft läuft. Bis dahin musst du von etwas leben 😉
Machs gut! Felix
Schön das du da bist Felix
Ich bin Koch und wollte mich schon lange selbstständig machen, aber ich habe entweder kein Geld oder keine konkrete Idee.
Jetzt fühle ich mich reif genug selbstständig zu werden! Meine Idee ist als Koch, Dienstleistung zu verkaufen wo ich für jemanden ein Service als Koch leiste!
Meine Frage an dich wäre: brauche ich ein Anfangskapital? Brauche ich ein Standort? Oder reicht es eine Website und die Telefonnummer?
Danke, Liebe Grüße Pedro Silva
Hallo Pedro,
wenn du bei deinen Kunden kochst, dann brauchst du nicht unbedingt ein Lokal.
Anfangskapital musst du auch nicht haben, aber pass auf: Normalerweise verdient man am Anfang nicht genug Geld um davon zu leben.
Ich würde dich raten, eine Anstellung (20-30 Stunden) zu haben um deine Lebenskosten zu decken. Und langsam, nebenbei, deine Kochdienste verkaufen. So hast du Zeit Erfahrungen zu sammeln, und einen Kundenstock aufzubauen.
D.h. ja, Website und Telefonnummer würde genügen.
Coole Idee! Machs gut! Felix
Thank you for this. I was searching for months this bussiness model explanation and here it is. Thank You
Very happy to hear that Iacob, thank you! Be good 🙂
Hallo Felix!
Ich habe letzten Monat ein Freies Gewerbe angemeldet! Ich stelle Schmuck aus unendlen Materialen her, mache das aber nur nebenbei zu meinem 40 Stunden Job! Ich verdiene in meinem regulären Job 2.600,- Brutto und rechne ehrlich gesagt nicht damit, dass ich mit meinen Verkäufen viel Umsatz mache. Geschätzt sind so ca. 60 Euro im Monat, die ich mit meinen Schmuckstücken verdienen könnte. Ich habe schon die Befreiung der SVA beantragt und auch schon bestätigt bekommen. Jetzt ist nur meine Frage wie das denn läuft mit der Einkommensteuererklärung. Ich finde so wenig Beispiele dafür wie das läuft wenn man so wenig dazuverdient.
Vielen Dank im Voraus!
LG
Carmen
Hallo Carmen,
du hast bereits das Gewerbe und hast bereits die Ausnahme aus der Sozialversicherung für Selbständige gemacht. Bravo!
Zu deiner Frage: Dein Einkommen von der selbständigen Tätigkeit und dein Einkommen von der Anstellung werden addiert.
Im unteren Teil Beitrag siehst du ein grobes Beispiel dazu.
Ich hoffe es hilft dir weiter.
Machs gut! Felix