Sie möchten nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig werden und ein Gewerbe in Österreich anmelden? Vielleicht haben Sie eine Geschäftsidee, die Sie endlich umsetzen wollen, oder Sie sind derzeit angestellt und möchten sich ein zweites Standbein aufbauen. Die gute Nachricht: Die Gewerbeanmeldung in Österreich ist weniger kompliziert als viele denken. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt abläuft, welche Unterlagen Sie benötigen und was nach der Anmeldung auf Sie zukommt.
Was bedeutet es, ein Gewerbe anzumelden?
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, regelmäßige Tätigkeit, die Sie mit Gewinnabsicht ausüben. Das kann ein Online-Shop sein, eine Beratungsdienstleistung, ein Handwerksbetrieb oder viele andere Tätigkeiten. Wichtig ist: Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein – nicht nur eine einmalige Sache.
Wenn Sie etwa einmalig alte Möbel verkaufen, ist das kein Gewerbe. Wenn Sie aber regelmäßig selbst hergestellte Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, benötigen Sie in der Regel einen Gewerbeschein. Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch ein Gewerbe. Manche Berufe fallen unter die Kategorie „Neue Selbständige„. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie vorab, welche Kategorie auf Sie zutrifft.
Voraussetzungen: Was Sie vor der Gewerbeanmeldung klären sollten
Ist Ihre Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe?
Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre geplante Tätigkeit tatsächlich gewerblich ist. Einen guten Überblick über gewerbliche Tätigkeiten finden Sie im Artikel Freie Gewerbe.
Freies oder reglementiertes Gewerbe?
In Österreich wird zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden. Für freie Gewerbe benötigen Sie keinen speziellen Befähigungsnachweis – Sie können direkt starten. Bei reglementierten Gewerben (z.B. Friseur, Installateur, Masseur) brauchen Sie eine nachgewiesene Qualifikation, etwa eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Ausbildung.
Eine wichtige Orientierungshilfe ist die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. In dieser Liste können Sie nachsehen, ob Ihre Tätigkeit als freies Gewerbe eingestuft ist. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Bei Unsicherheit hilft Ihnen die Wirtschaftskammer (WKO) oder die zuständige Behörde weiter. Details zu Qualifikationsnachweisen finden Sie im Beitrag Befähigungsnachweis.
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Kostenlosen Bericht startenAb wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Sie müssen Ihr Gewerbe anmelden, sobald Sie die Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausüben – unabhängig von der Höhe Ihrer Umsätze oder Gewinne. Warten Sie also nicht, bis Sie „genug verdienen“. Die Anmeldung sollte erfolgen, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.
Wo und wie melden Sie Ihr Gewerbe an?
Zuständige Behörde
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat Ihres Wohnorts bzw. Betriebsstandorts. Alternativ können Sie die Anmeldung auch online über das Unternehmensservice der WKO durchführen – das ist besonders praktisch und spart Zeit.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die Gewerbeanmeldung in Österreich benötigen Sie:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ihren aktuellen Meldezettel
- Bei reglementierten Gewerben: den entsprechenden Befähigungsnachweis (z.B. Meisterprüfung, Zeugnisse)
Ablauf der Anmeldung Schritt für Schritt
Die Gewerbeanmeldung ist erfreulich unkompliziert:
- Sie geben Ihre persönlichen Daten an (Name, Adresse, Geburtsdatum).
- Sie beschreiben Ihre geplante Tätigkeit möglichst konkret.
- Sie nennen den Standort Ihres Betriebs (auch Ihre Wohnadresse ist möglich, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten).
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und können mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit starten.
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Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Automatische Meldungen an SVS und Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und beim Finanzamt gemeldet. Zusätzlich werden Sie Mitglied der Wirtschaftskammer (WKO), was mit einer jährlichen Grundumlage verbunden ist (etwa 50-300 € pro Jahr).
Ihre Pflichten als Gewerbetreibende
Als Gewerbetreibende müssen Sie:
- Ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen (Buchhaltung)
- Ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen
- Regelmäßig Steuererklärungen abgeben (siehe Beitrag Steuern in Österreich)
Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung
Bei der Gewerbeanmeldung sollten Sie auch überlegen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer nutzen möchten. Details dazu finden Sie im Artikel Kleinunternehmerregelung.
Besonderheiten bei nebenberuflicher Gewerbeanmeldung
Wenn Sie Ihr Gewerbe neben einer Anstellung ausüben möchten, sind Sie grundsätzlich sowohl bei der ÖGK (als Angestellte) als auch bei der SVS (als Selbstständige) versichert. Bei geringen Gewinnen aus der selbstständigen Tätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der SVS-Pflicht möglich sein. Mehr zum Thema Doppelversicherung erfahren Sie im Beitrag Doppelversicherung. Einen umfassenden Überblick finden Sie im Artikel Nebenberuflich selbstständig in Österreich.
Weitere wichtige Hinweise
In manchen Fällen benötigen Sie zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Betriebsanlagengenehmigung, etwa bei bestimmten Betriebsräumen oder im Gastgewerbe. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich an die WKO oder die zuständige Behörde wenden.
Fazit: Gewerbe anmelden in Österreich – Sie schaffen das
Die Gewerbeanmeldung in Österreich ist kein Hexenwerk. Klären Sie vorab, ob Ihre Tätigkeit ein freies oder reglementiertes Gewerbe ist, bereiten Sie die nötigen Unterlagen vor und melden Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde oder online an. Danach können Sie durchstarten. Einen Gesamtfahrplan zur Gründung finden Sie im Artikel Sich selbstständig machen in Österreich.
Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße, Felix
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Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.
Mag. Felix Rizo-Patron
Als Gründer des Vereins und zertifizierter Digitalexperte ist es mein Ziel, den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit in Österreich für alle zugänglich und verständlich zu machen.
Professionelle Umsetzung: Für eine detaillierte, operative Begleitung (z. B. Marketing-Automatisierung oder Strategie-Umsetzung) stehe ich Ihnen als selbstständiger Unternehmensberater zur Verfügung. Hierfür gibt es WKÖ-Förderungen. Mehr dazu erfahren Sie auf automatiko.at oder LinkedIn.
Hallo , bin nebenberuflich als Personenbetreuung mit freiem Gewerbe Selbständig.
Hauptberuflich in der Pflege und bekomm somit
einen Lohn. Muss ich bei den Ein/Ausgaben alles rechnen oder nur was ich mit dem Gewerbe verdiene und ausgebe. Lg
Hallo Sonja!
Genau, mach die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nur für den gewerblich-selbstständigen Teil. Der Gewinn, der dabei herauskommt, wird zu deinem Lohn dazugerechnet. Dadurch wirst du wahrscheinlich Steuern zahlen müssen.
Schöne Grüße, Felix