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Optierung Umsatzsteuer: USt verrechnen, ja oder nein?

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung und überlegen nun, ob Sie trotzdem freiwillig Umsatzsteuer verrechnen sollen? Diese Entscheidung – die sogenannte Optierung zur Umsatzsteuer – kann in bestimmten Situationen durchaus sinnvoll sein, will aber gut überlegt sein. Denn die Optierung wirkt sich nicht nur auf Ihre Verkaufspreise aus, sondern auch auf die Kosten Ihrer Ausgaben. In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Optierung zur Umsatzsteuer für Sie vorteilhaft ist und wann Sie besser bei der Kleinunternehmerregelung bleiben.

Wann lohnt sich die Optierung Umsatzsteuer?

Wenn Sie in Österreich selbstständig sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das bedeutet: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen verrechnen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Diese Regelung gilt, wenn Ihr Umsatz im Jahr unter 55.000 Euro liegt.

Auf den ersten Blick klingt das sehr vorteilhaft. Sie haben weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuervoranmeldungen und Ihre Preise sind für Kunden niedriger. Doch in einigen Fällen kann es besser sein, freiwillig zur Umsatzsteuer zu optieren (=auswählen).

Wann ist die Optierung Umsatzsteuer sinnvoll?

  1. Sie haben hohe Ausgaben mit Umsatzsteuer
    Wenn Sie viele geschäftliche Einkäufe tätigen, zahlen Sie bei jedem Einkauf Umsatzsteuer. Mit der Optierung können Sie diese sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Beispiel:
Laptop: 1.000 Euro + 200 Euro
Umsatzsteuer Software: 500 Euro + 100 Euro Umsatzsteuer
Büromiete: 6.000 Euro + 1.200 Euro Umsatzsteuer

Insgesamt zahlen Sie 1.500 Euro Umsatzsteuer. Diese Summe können Sie sich vom Finanzamt zurückholen.
  1. Ihre Kunden sind Unternehmen
    Wenn Sie hauptsächlich für Firmen arbeiten, macht es keinen Unterschied, ob Sie Umsatzsteuer verrechnen oder nicht. Ihre Geschäftskunden können sich die Umsatzsteuer selbst zurückholen. Für Sie bringt die Optierung den Vorteil, dass auch Sie die Vorsteuer abziehen können.
  2. Sie werden hohe Investitionen machen
    Wenn Sie Geld in Ihr Unternehmen investieren wollen (zum Beispiel für ein Geschäftslokal oder Maschinen), müssen Sie 20 % Umsatzsteuer bezahlen. Wenn Sie selbst Umsatzsteuer verrechnen, bekommen Sie diese 20 % als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
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Wann ist die Kleinunternehmerregelung besser?

  1. Ihre Kunden sind Privatpersonen
    Privatkunden können keine Vorsteuer abziehen. Für sie ist der Endpreis wichtig. Ohne Umsatzsteuer können Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen günstiger anbieten. Siehe Beitrag Kleingewerbe in Österreich
  2. Sie haben wenig Ausgaben
    Wenn Sie nur geringe betriebliche Kosten haben, lohnt sich der Vorsteuerabzug kaum. Dann bringt die Optierung wenig Vorteil.
  3. Sie möchten wenig Bürokratie
    Als Kleinunternehmer haben Sie weniger Aufwand mit dem Finanzamt. Es sind keine Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig. Das ist praktisch wenn Sie nebenberuflich selbestständig sind.

Fazit

Die Optierung Umsatzsteuer lohnt sich, wenn Sie viele Ausgaben haben, mit Firmen zusammenarbeiten oder Ihr Geschäft ausbauen möchten. Wenn Sie dagegen hauptsächlich an Privatkunden verkaufen, geringe Ausgaben haben und Bürokratie vermeiden wollen, ist die Kleinunternehmerregelung die bessere Wahl.

Der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung könnte Sie auch interessieren: https://minerva.or.at/kleinunternehmerregelung/


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Freundliche Grüße, Felix

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Felix Rizo-Patron

Mag. Felix Rizo-Patron

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