Sie sind angestellt und möchten nebenberuflich etwas Selbstständiges starten – zum Beispiel kleine Transporte, Webdesign oder einen kleinen Handwerksbetrieb? Dann haben Sie vielleicht schon von hohen SVS-Beiträgen gehört und fragen sich: Muss ich wirklich sofort bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) einzahlen, auch wenn ich nur wenig verdiene?
Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ausnahme von der SVS-Pflichtversicherung beantragen. Umgangssprachlich wird das oft als „geringfügig selbstständig“ bezeichnet. In diesem Artikel erfahren Sie, wann diese Ausnahme möglich ist, welche Grenzen gelten und worauf Sie unbedingt achten müssen.
Was bedeutet „geringfügig Selbstständig“ in Österreich?
Der Begriff „geringfügig selbstständig“ ist keine offizielle Bezeichnung, sondern ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Ausnahme von der SVS-Pflichtversicherung. Diese Ausnahme orientiert sich an der Geringfügigkeitsgrenze, die Sie vielleicht schon von der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) kennen.
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Angestellte multipliziert mit 12 ergibt die jährliche Grenze für die SVS-Ausnahme.
in 2025: 12 x 551,1 € = 6.613,2 €
Dabei gilt: Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Angestellte liegt bei 551,10 €, die jährliche Geringfügigkeitsgrenze für Selbstständige bei 6.613,20 €.
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Wichtig zu wissen: Es geht dabei immer um Ihren Gewinn – also Ihre Einnahmen minus Ihre Ausgaben –, nicht um den Umsatz. Viele Menschen nutzen die Ausnahme von der SVS, wenn sie Nebenberuflich selbstständig starten und erstmal klein beginnen möchten.
Wann sind Sie automatisch SVS-versichert?
Sobald Sie ein Gewerbe anmelden oder als Neue Selbständige tätig werden, meldet Sie die zuständige Behörde automatisch bei der SVS. Die Pflichtversicherung beginnt grundsätzlich sofort – es sei denn, Sie stellen rechtzeitig einen Antrag auf Ausnahme.
Die SVS-Ausnahme: Voraussetzungen und Grenzen
Um eine svs geringfügig-Ausnahme zu erhalten, müssen Sie zwei zentrale Voraussetzungen erfüllen:
1. Ihr Gewinn liegt unter der Grenze
Für 2025 liegt die Grenze bei rund 6.6.13,20 Euro Gewinn pro Jahr (die Grenze wird jährlich angepasst). Bleiben Sie darunter, können Sie die Ausnahme beantragen.
2. Sie stellen den Antrag rechtzeitig
Das ist der entscheidende Punkt: Sie können die Ausnahme nur innerhalb der ersten 12 Monate nach Ihrer Gründung beantragen. Danach ist es zu spät. Den Antrag stellen Sie direkt bei der SVS – dort erhalten Sie auch alle nötigen Informationen und Formulare.
Außerdem wichtig: Sie müssen bereits über eine Teil- oder Vollzeitanstellung kranken- und pensionsversichert sein.
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Kostenlosen Bericht startenWas passiert, wenn Sie die Grenze überschreiten?
Angenommen, Ihr selbstständiges Nebenprojekt läuft besser als erwartet und Sie verdienen mehr als geplant. Sobald Ihr Gewinn die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, beginnt die SVS-Pflichtversicherung. Das bedeutet: Sie zahlen reguläre SVS-Beiträge für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.
Die SVS kann Ihre Einkünfte auch rückwirkend prüfen und gegebenenfalls nachberechnen. Das klingt erstmal unangenehm – aber realistisch betrachtet ist eine SVS-Pflicht bei höherem Einkommen nicht unbedingt etwas Schlechtes: Sie erwerben dadurch auch Pensionsansprüche. Mehr Informationen zu den Beitragssätzen und wie Sie beide Versicherungen (ÖGK und SVS) parallel managen, finden Sie im Artikel Doppelversicherung in Österreich.
Praktische Tipps: So behalten Sie den Überblick
Damit Sie sicher unter der Grenze bleiben – oder rechtzeitig merken, wenn Sie sie überschreiten – sollten Sie:
- Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren: Führen Sie von Anfang an eine ordentliche Gewinnermittlung. So wissen Sie immer, wo Sie stehen.
- Regelmäßig prüfen: Schauen Sie alle paar Monate, ob Sie noch unter der Grenze liegen.
- Einkommensteuer beachten: Auch wenn Sie von der SVS ausgenommen sind, kann Einkommensteuer anfallen. Details dazu finden Sie im Artikel Steuern in Österreich.
- Kleinunternehmerregelung ist etwas anderes: Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer – das hat nichts mit der SVS-Geringfügigkeit zu tun. Mehr Informationen im Beitrag Kleinunternehmerregelung in Österreich.
Fazit: Geringfügig selbständig – eine sinnvolle Option?
Die SVS-Ausnahme ist eine gute Möglichkeit, wenn Sie nebenberuflich klein starten und die Beitragsbelastung niedrig halten möchten. Besonders wichtig: Beantragen Sie die Ausnahme rechtzeitig – innerhalb der ersten 12 Monate! – und behalten Sie Ihren Gewinn im Auge.
Wenn Ihr Einkommen wächst und die Grenze überschritten wird, ist das kein Drama: Höhere SVS-Beiträge bedeuten auch mehr Pensionsanspruch. Die wichtigsten Schritte und weitere Tipps zur nebenberuflichen Selbstständigkeit finden Sie im Beitrag Nebenberuflich selbstständig in Österreich.
Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße, Felix
Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.
Mag. Felix Rizo-Patron
Als Gründer des Vereins und zertifizierter Digitalexperte ist es mein Ziel, den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit in Österreich für alle zugänglich und verständlich zu machen.
Professionelle Umsetzung: Für eine detaillierte, operative Begleitung (z. B. Marketing-Automatisierung oder Strategie-Umsetzung) stehe ich Ihnen als selbstständiger Unternehmensberater zur Verfügung. Hierfür gibt es WKÖ-Förderungen. Mehr dazu erfahren Sie auf automatiko.at oder LinkedIn.