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Freier Dienstvertrag: Sozialversicherung und Steuern

 

Ein freier Dienstvertrag ist in Österreich eine besondere Form der Zusammenarbeit. Er liegt zwischen einer klassischen Anstellung und einem Werkvertrag.

Der freie Dienstvertrag im Vergleich zur Anstellung und zur Werkvertrag

 AnstellungFreier DienstvertragWerkvertrag
RechtsformArbeitnehmer:inBeschäftigte:r ohne echte AnstellungSelbstständig
Weisungen vom ArbeitgeberJaNeinNein
Arbeitszeit / Ort vorgegebenJaTeilweise / flexibelNein
In den Betrieb eingegliedert?JaNeinNein
Wer trägt das Risiko?ArbeitgeberAuftraggeberWerkvertragsnehmer selbst
Ziel der ArbeitMitarbeitMitarbeitLieferung eines fertigen Ergebnisses
SozialversicherungVollversicherungTeilversicherung (Krankenstand)Selbstversicherung (bei Bedarf)
Kündigungsschutz?JaEingeschränktNein (Vertrag endet automatisch)
BeispieleVerkäufer:in, Angestellte:rVortragende, Trainer:innenIT-Projekt, Website-Erstellung

Freier Dienstvertrag: Versicherung & Ansprüche

Wer macht die Anmeldung bei der ÖGK?

Der Arbeitgeber (auch: Auftraggeber) ist verpflichtet, die freie Dienstnehmerin oder den freien Dienstnehmer bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden.

Was kostet die Versicherung?

Die Beiträge für die Sozialversicherung werden – wie bei einer Anstellung – zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer aufgeteilt.

Beispiel bei einem Monatsverdienst von 1.500 Euro:

  • Arbeitnehmer-Anteil: ca. 17,6 % = ca. 264 Euro
  • Arbeitgeber-Anteil: ca. 22,0 % = ca. 330 Euro

d.h. Sie erhalten: 1.500 – 264 = 1.236 €
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 330 Euro an die ÖGK.

Der Arbeitnehmer-Anteil wird vom Lohn abgezogen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Anteil an die ÖGK überwiesen.

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Was deckt die Versicherung bei einem freien Dienstvertrag?

  • Krankenversicherung: Anspruch auf Krankengeld ab dem 4. Tag im Krankenstand (von der ÖGK)
  • Pensionsversicherung: Versicherung für die Pension
  • Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Mindestversicherungsdauer)
  • Mutterschutz: Wochengeld 8 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt

Vorsicht: Sie haben diese Ansprüche nur wenn Sie über die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2025: 551,10 €) angemeldet sind.

Besonderheit bei Krankheit

Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das heißt:

  • Wenn Sie krank sind oder nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Geld vom Arbeitgeber.
  • Aber: Ab dem 4. Tag im Krankenstand erhalten Sie Krankengeld von der ÖGK.

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Kein Anspruch auf …

Als freie Dienstnehmerin oder freier Dienstnehmer gelten Sie ähnlich wie ein Selbstständiger. Das hat Vorteile (mehr Freiheit, mehrere Auftraggeber), aber auch Nachteile:

  • kein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld (kein 13. und 14. Gehalt)
  • kein Anspruch auf einen bezahlten Urlaubsmonat
  • kein Kündigungsschutz wie bei Angestellten
  • keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (aber Krankengeld ab dem 4. Tag von der ÖGK)

Freier Dienstvertrag: Steuern

Wenn Sie freie Dienstnehmerin oder freier Dienstnehmer sind, müssen Sie selbst Einkommensteuer zahlen. (Angestellte zahlen Lohnsteuer.) Steuerlich sind Sie wie eine selbstständige Person und müssen sich selbst um die Steuer kümmern.

Wenn Sie im Jahr 2025 mehr als 13.308 Euro verdienen, müssen Sie Einkommensteuer zahlen.

Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gelten auch als Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und sind deshalb umsatzsteuerpflichtig. Aber: Wenn Sie unter 55.000 € Umsatz im Jahr bleibt, können Sie wählen, keine Umsatzsteuer zu verrechnen.

Kleinunternehmerregelung

    • Wenn Sie weniger als 55.000 € Umsatz im Jahr machen, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen schreiben.
    • Dann können Sie aber dann auch keine Umsatzsteuer von Ihren Einkäufen abziehen

Sie müssen dem Finanzamt mitteilen, ob Sie Umsatzsteuer verrechnen möchten oder nicht.

Fazit:

Ein freier Dienstvertrag über der Geringfügigkeitsgrenze gibt Ihnen Zugang zu:

  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Aber: Sie haben weniger arbeitsrechtlichen Schutz als klassische Angestellte.


Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.

Freundliche Grüße, Felix

Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.

Felix Rizo-Patron

Mag. Felix Rizo-Patron

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